Die Ausbildungsordnung legt nicht nur die Inhalte und Zeitpunkte der Prüfungen fest, sondern auch deren Struktur. Diese umfasst die Organisation, den Aufbau und die Prüfungsbereiche, die Gewichtung der verschiedenen Prüfungsteile, die Dauer, die Prüfungsanforderungen und die Bewertungskriterien. Eine klare Prüfungsstruktur erleichtert den Prüflingen die Vorbereitung und ermöglicht den Prüfern eine faire und transparente Bewertung.

Prüfungen können sich gliedern in:

Zwischenprüfung und Abschlussprüfung (BBiG),

• Zwischenprüfung und Gesellenprüfung (HwO),

• Zwischenprüfung und Gesellen- bzw. Abschlussprüfung (HwO bzw. BBiG),

• Teil 1 und Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung (BBiG),

• Teil 1 und Teil 2 der gestreckten Gesellenprüfung (HwO) oder

• Teil 1 und Teil 2 der gestreckten Gesellen- bzw. Abschlussprüfung (HwO bzw. BBiG).

Die Abschlussprüfungen richten sich nach den Vorgaben der Ausbildungsordnung und der Prüfungsordnung der zuständigen Stelle. Die Prüfungsanforderungen in der Ausbildungsordnung werden durch den betrieblichen Ausbildungsrahmenplan und den schulischen Rahmenlehrplan abgedeckt. Je nach Beruf können Fertigkeits- und/oder Kenntnisprüfungen erforderlich sein.