Ausbildungsordnungen sind Vorschriften, die die Ziele, Inhalte und Prüfungsanforderungen für die Ausbildung in Betrieben festlegen. Diese werden von den zuständigen Bundesministerien im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) durch Rechtsverordnungen erlassen, die keiner Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Sie gelten in ganz Deutschland und haben den Charakter von Gesetzen.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) wirkt bei der Vorbereitung der Ausbildungsordnung nach § 90 Abs. 3 BBiG mit. Es erarbeitet die Entwürfe gemeinsam mit den Sachverständigen aus der Berufspraxis, die von den Arbeitgebern und Gewerkschaften entsandt werden. Auch das verordnungsgebende Fachministerium sowie das BMBF (Einvernehmensministerium) arbeiten an den Entwürfen mit.

Eine Ausbildungsordnung regelt :

  • die Bezeichnung des Ausbildungsberufs,
  • die Ausbildungsdauer – sie soll nicht mehr als drei und nicht weniger als zwei Jahre betragen,
  • das Ausbildungsberufsbild - die typischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Berufs in zusammengefasster Form,
  • den Ausbildungsrahmenplan – eine Anleitung, wie die Vermittlung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sachlich und zeitlich zu gliedern ist,
  • die Prüfungsanforderungen.

Weitere Informationen

§ 5 Abs. 1 BBiG

§ 90 Abs.3 BBiG

In unserer Broschüre "Ausbildungsordnungen und wie sie entstehen" finden Sie weitere Informationen.