Während der Berufsausbildung legt der / die Auszubildende eine Zwischenprüfung ab, um den Ausbildungsstand gemäß der Ausbildungsordnung festzustellen. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Ausbildungsberufe, in denen eine gestreckte Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung durchgeführt wird. Der Gesetzgeber hat die Zwischenprüfung als Kontrolle zur Überprüfung des Ausbildungsstandes vorgesehen. Das Ziel besteht darin, mögliche Mängel im Verlauf der Ausbildung frühzeitig erkennen und beheben zu können.