Statt des herkömmlichen Modells mit Zwischen- und Abschlussprüfung wird bei dieser Prüfungsstruktur nur noch eine Abschlussprüfung abgelegt. Diese ist in zwei zeitlich getrennte Teile aufgeteilt , deren Ergebnisse nicht einzeln zertifiziert werden dürfen. Das bedeutet, dass Teil 1 der Prüfung nicht als eigenständige Prüfung betrachtet werden darf. Der Vorteil dieser Änderung besteht darin, dass durch die Einführung von zwei "Messzeitpunkten" das punktuelle Prüfen der erworbenen Kompetenzen abgelöst wird. Diese Prüfungsstruktur wurde seit 2002 anhand von Erprobungsordnungen in ausgewählten Berufen auf ihre Praxistauglichkeit überprüft und seither in zahlreichen Neuordnungsverfahren verordnet.