Die Rahmenlehrpläne legen die Grundlagen für den berufsbezogenen Teil des Berufsschulunterrichts fest und ermöglichen den Lehrkräften Freiheiten bei der konkreten Ausgestaltung in Bezug auf Inhalt und Zeit. Die Entscheidungen über die Lehrpläne werden von der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) getroffen und in den einzelnen Bundesländern durch die Erstellung eigener Lehrpläne umgesetzt.