Alle Aufgaben für Abschluss- oder Gesellenprüfungen werden von Gremien erstellt bzw. ausgewählt und beschlossen. Diese bestehen gemäß § 40 BBiG bzw. § 34 HwO aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern sowie Lehrkräften der Berufsschule Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Prüfungsaufgaben zu erstellen. Welche davon angewendet wird, hängt von Beruf und Zuständigkeit ab.
- Der Prüfungsausschuss erstellt die Prüfungsaufgaben
- Die zuständige Stelle richtet einen Aufgabenerstellungsausschuss für den entsprechenden Ausbildungsberuf ein.
- Eine Leitkammer, die in einem bestimmten Beruf für ein Bundesland oder eine Region federführend ist, beruft einen spezialisierten Fachausschuss, um die Prüfungsaufgaben zu erstellen.
- Die Aufgaben können auch von einer überregionalen Aufgabenerstellungsinstitution erarbeitet werden.
Die zuständige Stelle legt in ihrer Prüfungsordnung fest, ob der Prüfungsausschuss die von anderen Gremien erstellten Aufgaben übernehmen muss (vgl. BBiG § 40 Abs. 2 BBiG).
Weitere Informationen
Wie kommt die Aufgabe in die Prüfung? Der Prozess der Prüfungsaufgabenerstellung