Die Anforderungen an einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und in der Handwerksordnung (HwO) festgelegt. Demnach soll die Berufsausbildung die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die für eine qualifizierte berufliche Tätigkeit in einer sich verändernden Arbeitswelt notwendig sind. Dies geschieht in einem strukturierten Ausbildungsgang, der auch den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrung ermöglicht.
Das zuständige Fachministerium, hauptsächlich das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), erlässt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Ausbildungsordnungen für anerkannte Ausbildungsberufe. Diese enthalten Mindeststandards für den betrieblichen Teil der Berufsausbildung. Eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf darf nur gemäß der Ausbildungsordnung erfolgen. Der schulische Teil der dualen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf basiert auf dem Lehrplan des jeweiligen Bundeslandes.
Weitere Informationen
Eine Liste der staatlich anerkannten Ausbildungsberufe nach BBiG und HwO enthält das Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe des BIBB: BIBB / Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe
Weitere Informationen zu Ausbildungsordnungen finden Sie auch in der Broschüre "Ausbildungsordnungen und wie sie entstehen" https://www.bibb.de/dienst/publikationen/de/19200