Als zuständige Stellen werden die Kammern des öffentlichen Rechts bezeichnet. Dazu gehören die Industrie- und- Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern, Kammern der freien Berufe (z. B. die Ärztekammern), die zuständigen Stellen des öffentlichen Dienstes sowie die zuständigen Stellen der Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften.
Die zuständigen Stellen haben folgende Aufgaben:
- die Überwachung der Berufsausbildungsvorbereitung, der Berufsausbildung und der beruflichen Umschulung,
- die Führung eines Verzeichnisses der Ausbildungsverhältnisse, in das der wesentliche Inhalt des Berufsausbildungsverhältnisses eingetragen wird (im Handwerk ist dies die „Lehrlingsrolle“),
- die Beratung der Betriebe in allen Fragen zur Ausbildung durch Ausbildungsberater bzw. Ausbildungsberaterinnen,
- die Überwachung der Eignung des Ausbildungspersonals und der Ausbildungsstätte,
- die Abnahme von Zwischen- und Abschlussprüfungen bzw. Gesellenprüfungen, - die Begleitung und Unterstützung bei der Durchführung von Auslandsaufenthalten.