In jeder Abschlussprüfung gibt es Aufgaben, die der Prüfling schriftlich bearbeiten muss. Hierfür erhält er ein Aufgabenblatt – analog oder digital, das entsprechende Arbeitsanweisungen enthält. Die Aufgaben müssen einen Bezug zur Praxis haben und/oder typisch für den Beruf sein, in dem der Prüfling ausgebildet wurde und tätig sein wird.
Je nach Beruf und Aufgabentyp können die Lösungen dieser Aufgaben unterschiedlich ausfallen. Es können Antworten zu einzelnen Fragen entstehen, aber auch Dokumente und Unterlagen, wie sie im jeweiligen Beruf vorkommen: von Geschäftsbriefen über Stücklisten und Schaltplänen bis hin zu Projektdokumentationen oder Bedienungsanleitungen.
Blick in die Ausbildungsordnung: Prüfungsbestimmungen
In welchen Prüfungsbereichen schriftlich zu bearbeitende Aufgaben eingesetzt werden, steht in der jeweiligen Ausbildungsordnung des Berufs – und zwar in den Prüfungsbestimmungen, die hier einen eigenen Abschnitt haben.

Es werden der Prüfungsbereich (Fahrzeugvertriebsprozesse und Finanzdienstleistungen“) sowie die in diesem Bereich erwarteten Leistungen, die Prüfungsanforderungen, genannt („komplexe Arbeitsaufträge handlungsorientiert bearbeiten“). Festgelegt sind ebenfalls die Tätigkeiten, durch die der Prüfling die Leistungen nachweisen soll („kundenorientiertes Abwickeln von Fahrzeugvertriebsprozessen …“). Außerdem werden das Prüfungsinstrument („Aufgaben schriftlich bearbeiten“) und der zeitliche Rahmen genannt („Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten“).
Die Erstellung schriftlich zu bearbeitender Aufgaben
Im Rahmen der Abschlussprüfung soll der Prüfling nachweisen, dass er die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem im Berufsschulunterricht zu vermittelnden, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist. Die Ausbildungsordnung inklusive des Ausbildungsrahmenplans ist inhaltlich für die Erstellung der Aufgaben wesentlich: Es werden die erwarteten Leistungen genannt und wie diese Leistungen nachgewiesen werden können.
Für die Erstellung schriftlich zu bearbeitender Aufgaben gelten dieselben grundlegenden Kriterien wie für alle Prüfungsaufgaben: Praxisnähe, Verständlichkeit und sprachsensible Gestaltung. Bei der Entwicklung dieser Aufgaben ist es besonders herausfordernd, sie authentisch zu gestalten. Denn Authentizität und beruflicher Bezug müssen sprachlich konstruiert werden.
Prüfungsaufgaben authentisch gestalten
Wenn Prüfungsaufgaben nah an den tatsächlichen beruflichen Handlungen und Anforderungen orientiert sind, regt dies die Prüfungsteilnehmenden dazu an, ihr berufliches Know-how und ihre praktischen Fertigkeiten unter Beweis zu stellen. Statt theoretischen Wissens stehen damit die praktische Anwendung und die Problemlösefähigkeiten der Auszubildenden im Vordergrund.
Hierzu sollen Prüfungsaufgaben in realitätsnahe berufliche Situationen integriert sein. Idealerweise sind sie zudem sozial eingebettet: Die Prüflinge können auch in schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben in die Rolle einer im Unternehmen handelnden Person schlüpfen und entsprechende soziale Interaktionen ausführen. Damit Aufgaben relevante berufliche Handlungen oder Anforderungen abbilden, die typisch für den jeweiligen Ausbildungsberuf sind, bieten sich Fallbeispiele oder Arbeitsaufträge mit klaren und präzisen Handlungsanweisungen an.
Digitale Tools helfen bei der authentischen Aufgabengestaltung
Die digitale Umsetzung von Prüfungsaufgaben bietet gute Möglichkeiten, Aufgaben interaktiv zu gestalten. Videos oder Simulationen helfen, berufliche Anforderungen authentisch abzubilden. Die Initiative ASCOT+ hat hierfür Lösungen entwickelt.
Vor sowie während der Prüfung sind einige wesentliche Dinge zu beachten, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Hierzu gehören der Hinweiszettel an der Tür, Belehrungen zu erlaubten Hilfsmitteln wie auch, den Teilnehmenden den Ablauf der Prüfung zu erläutern. Einige wichtige Punkte, die es ganz praktisch zu beachten gilt, finden Sie in unserer Checkliste:
Was ist bei der Durchführung schriftlicher Prüfungen zu beachten?
Es ist häufig der Fall, dass für Prüfungsbereiche rein schriftlich zu bearbeitende Aufgaben als einziges Prüfungsinstrument vorgesehen sind. Dann erhalten diese Aufgaben im Rahmen der Prüfung eine eigene Gewichtung. Was bedeutet das für die Bewertung? Die Bewertung fließt in diesem Fall anteilig in die Gesamtnote der Prüfung ein. Wie hoch diese Gewichtung ausfällt, also welchen prozentualen Anteil die Bewertung an der gesamten Prüfung hat, steht in der Regel ebenfalls in der Ausbildungsordnung. In unserem Beispiel aus der Verordnung für Automobilkaufleute (2017) würde die Bewertung der schriftlichen Aufgaben im Prüfungsbereich „Fahrzeugvertriebsprozesse und Finanzdienstleistungen“ mit 25 Prozent in das Schlussergebnis der Gesamtprüfung eingehen.

Was wird bei schriftlich bearbeiteten Aufgaben bewertet?
Die Ergebnisse aus den schriftlich bearbeiteten Aufgaben werden in erster Linie inhaltlich bewertet:
- Zeigt der Prüfling in seinen Antworten und Ergebnissen fachliches Wissen und wendet er es fachgerecht an?
- Versteht er Hintergründe und Zusammenhänge?
- Geht er methodisch vor und wie sehen die Lösungswege aus?
Wenn der Prüfling beispielsweise die Aufgabe erhält, einen Geschäftsbrief zu erstellen, können auch die Gliederung und Aufbau des Schreibens, Stil und Orthografie eine Rolle spielen. Das heißt, das Ergebnis wird dann auch formal bewertet.
Für solche formalen Bewertungskriterien bietet es sich an, ungebundene Aufgaben zu wählen. Bei diesem Aufgabenformat formuliert der Prüfling die Antworten oder Ergebnisse frei und in eigenen Worten – es gibt oft mehrere Lösungsmöglichkeiten. Die Bewertung der Ergebnisse ist hierdurch für die Prüfenden fachlich anspruchsvoller als bei gebundenen Aufgaben.
Auf einen Blick
- Schriftlich zu bearbeitende Aufgaben kommen in jeder Prüfung vor
- Sie sind praxisbezogen oder berufstypisch
- Die Anforderungen an den Prüfling stehen in der jeweiligen Ausbildungsordnung
- Wenn Prüfungsaufgaben authentisch gestaltet sind, regt dies die Prüflinge dazu an, ihre beruflichen Fähigkeiten unter Beweis zu stellen.
- Schriftlich zu bearbeitende Aufgaben können mit einer eigenen Gewichtung in das Gesamtergebnis der Prüfung einfließen
- Die Bewertung der Aufgaben ist je nach Aufgabenformat unterschiedlich anspruchsvoll