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Grundsätzlich liegt die Erstellung der Prüfungsaufgaben im Verantwortungsbereich eines Prüfungsausschusses. Je nach Beruf und Zuständigkeit können die Aufgaben jedoch auch von anderen Gremien erstellt werden:

  • Der jeweilige Prüfungsausschuss erstellt die Prüfungsaufgaben.
  • Die zuständige Stelle richtet einen Aufgabenerstellungsausschuss für den jeweiligen Beruf ein.
  • Es gibt überregionale Aufgabenerstellungsinstitutionen, die für verschiedene Berufe Prüfungsaufgaben entwickeln.
  • Federführend für einen bestimmten Beruf oder eine Region errichtet eine sogenannte „Leitkammer“ einen Fachausschuss, der die Aufgaben für einen bestimmten Beruf erstellt. Dabei kann sie mit einer überregionalen Aufgabenerstellungsorganisation zusammenarbeiten.
  • In Baden-Württemberg werden schriftliche Prüfungsaufgaben zentral vom Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) erstellt und ausgewertet.

Die zuständige Stelle legt in ihrer Prüfungsordnung fest, ob der Prüfungsausschuss die von anderen Gremien erstellten Aufgaben übernehmen muss. Die Gremien, die Prüfungsaufgaben erstellen, sind nach § 40 BBiG bzw. § 34 HwO zusammengesetzt. Sie bestehen wie die Prüfungsausschüsse aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sowie aus Lehrkräften von berufsbildenden Schulen.

Aufgabenerstellungsinstitutionen

Um die ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschüsse zu entlasten und effizienter zu werden, können die Prüfungsaufgaben auch von einer zentralen Aufgabenerstellungsinstitution erstellt werden.

Die zentrale Erstellung von schriftlichen, aber auch praktischen Aufgaben hat einige Vorteile: Sie ermöglicht objektiv vergleichbare (bundes-)einheitliche Prüfungen. Insbesondere bei den sogenannten Antwort-Wahl-Aufgaben
(gebundenen Aufgaben) können die Aufgabenerstellungsinstitutionen auch die Bewertung sowie die qualitative und teststatistische Auswertung der Aufgaben übernehmen.

Auch die Aufgabenerstellungsinstitutionen sind gemäß § 40 BBiG bzw. § 34 HwO aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sowie aus Lehrkräften von berufsbildenden Schulen zusammengesetzt.

Überregionale Aufgabenerstellungseinrichtungen gibt es insbesondere im Zuständigkeitsbereich der Industrie- und Handelskammern.

für kaufmännische Berufe:

  • AkA (Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen)
  • ZPA Nord-West (Zentralstelle für Prüfungsaufgaben)

für gewerblich-technische Berufe: 

  • PAL (Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle)

für Druck- und Medienberufe: 

  • ZFA (Zentral-Fachausschuss Berufsbildung Druck- und Medien)
     

Aber auch in anderen Zuständigkeitsbereichen werden Prüfungsaufgaben zentral erstellt. Hierzu zählen beispielsweise Prüfungsaufgaben im Kfz-Handwerk und in ausgewählten Berufen der Landwirtschaft.

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Der Prozess der Aufgabenerstellung am Beispiel der AkA:
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Verabschiedung der Aufgaben in mehreren Stufen
Beschreibung

In der AkA werden Prüfungsaufgaben von Mitgliedern der berufsspezifischen Fachausschüsse oder beauftragten Experten entwickelt. In den Fachausschüssen sitzen sachkundige, ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer: Arbeitnehmer-, Arbeitgeber- und Berufsschulseite sind dabei gleichberechtigt vertreten. Der Fachausschuss sowie die Experten der AkA lektorieren die Aufgaben in mehreren Stufen sowohl inhaltlich als auch testpsychologisch und redaktionell. Bei der Bearbeitung unterstützen elektronische Tools wie eine elektronische Aufgabendatenbank.

Aus den lektorierten Aufgaben stellen die Experten der AkA einen Aufgabensatz zusammen, der vom Ausschuss diskutiert, evtl. überarbeitet und schließlich verabschiedet wird.

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Ermittlung und Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse
Beschreibung

In der Prüfung füllen die Prüflinge Lösungsbögen für Aufgaben mit gebundenen Antwortformaten aus. Diese werden in eine maschinenlesbare Form umgewandelt und maschinell ausgewertet. Die Ergebnisse werden für jeden Prüfling zentral ermittelt, teststatistisch ausgewertet und durch den Fachausschuss der AkA freigegeben.

Neben Bescheinigungen mit den jeweils erreichten Noten- bzw. Punktwerten der einzelnen Prüflinge erhalten die Kammern Teilnahme- und Notenstatistiken auf IHK-, Länder- und Bundesebene. Auf dieser Basis veröffentlichen die IHK bundeseinheitliche Prüfungsstatistiken für Abschlussprüfungen in allen Ausbildungsberufen.

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Auslieferung der Prüfungssätze an die zuständigen Stellen
Beschreibung

Nach der Verabschiedung durchlaufen die Prüfungssätze weitere Korrekturstufen, bis sie dann gedruckt, konfektioniert und an die Industrie- und Handelskammern und teilweise auch an Handwerkskammern ausgeliefert werden.

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Beschreibung

Erstellung von Prüfungsaufgaben bei der AkA - Ablauf-Chart

Wie die Aufgabenerstellung und -verabschiedung bei der Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen organisiert ist - inklusive Qualitätssicherung, zeigt ein Ablauf-Plan, den die AkA in Nürnberg zur Verfügung gestellt hat.

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Hellgrau
Teaserbild
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Schreibtisch mit drei Personen, die an Laptops arbeiten, aus der Vogelperspektive
Adobe Stock | Summit Art Creations
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Die Aufgaben für die Abschluss- und Gesellenprüfungen werden je nach Beruf und Zuständigkeit vom Prüfungsausschuss oder zentral von paritätisch besetzten Gremien erstellt. Sie basieren auf der Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufs.

Kachel-Teaser Text
Wer erstellt eigentlich die Prüfungsaufgaben? Und welchen Prozess durchlaufen sie bis zur Vorlage in der Prüfung?
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