Die fachliche Kompetenz des Prüfers/der Prüferin ist eine grundlegende Voraussetzung für eine aussagekräftige und gerechte Prüfung. Nur Prüfer/innen, die über umfassendes Wissen verfügen, können die Leistungen des Prüflings angemessen beurteilen. Normalerweise geht man davon aus, dass jemand über diese Qualifikation verfügt, wenn er eine Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem relevanten Ausbildungsberuf abgelegt hat oder über mehrere Jahre Berufserfahrung in diesem Prüfungsbereich verfügt. Ein spezieller Nachweis der Sachkunde - etwa durch das Ablegen einer Eignungsprüfung - muss nicht erbracht werden. Für das Handwerk gelten unterschiedliche Anforderungen an die Sachkunde in zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerken. Die genauen Kriterien werden in § 34 Abs. 3 der Handwerksordnung geregelt..