Der betriebliche Auftrag besteht aus der Durchführung eines im Betrieb anfallenden berufstypischen Auftrags. Der betriebliche Auftrag wird vom Betrieb vorgeschlagen, vom Prüfungsausschuss genehmigt und im Betrieb bzw. beim Kunden durchgeführt. Die Auftragsdurchführung wird vom Prüfling in Form praxisbezogener Unterlagen dokumentiert und im Rahmen eines auftragsbezogenen Fachgesprächs erläutert; zusätzlich kann eine Präsentation erfolgen. Die Prüfungsanforderungen sind in der Ausbildungsordnung formuliert. Der betriebliche Auftrag hat daher eine eigene Gewichtung. Bewertet wird die Arbeits-/Vorgehensweise. Auch das Arbeitsergebnis kann in die Bewertung mit einbezogen werden.

Weitere Informationen

Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zur Struktur und Gestaltung von Ausbildungsordnungen – Prüfungsanforderungen , HA 158 (PDF, 349 KB)