Früher wurde die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung in zwei Teile aufgeteilt: eine praktische Fertigkeitsprüfung und eine theoretische Kenntnisprüfung. Um die starre Trennung von Theorie und Praxis aufzulösen, wurden die Prüfungsteile A und B eingeführt, um das berufliche Qualifikationsspektrum genauer abzubilden. Dadurch entstand eine inhaltliche Strukturierung. Mit der Einführung der gestreckten Abschluss- bzw. Gesellenprüfung (GAP) wurde beschlossen, dass die Bezeichnung "Prüfungsteil" ausschließlich für die beiden zeitlich getrennten Teile dieser Prüfungsart verwendet werden soll. Ein Prüfungsteil ist somit eine zeitliche Gliederung.