Um in den Prüfungen der Berufsausbildung feststellen zu können, ob die Prüflinge die Prüfungsanforderungen erfüllen, werden für jeden Prüfungsbereich die einzusetzenden Prüfungsinstrumente festgelegt. Die Hauptausschussempfehlung 158 enthält eine Liste von Prüfungsinstrumenten, die bei der Gestaltung von Ausbildungsordnungen verwendet werden sollen: