Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung hat die Möglichkeit, gemäß § 92 Abs. 1 Nr. 4 BBiG Empfehlungen zur einheitlichen Anwendung des Berufsbildungsgesetzes auszusprechen. Die Empfehlungen gemäß dieser Norm sind für die Praxis der Berufsbildung gedacht und sollen eine Arbeitserleichterung im täglichen Umgang mit den Regelungen des Berufsbildungsgesetzes bieten. Hauptausschussempfehlungen sind rechtlich nicht bindend, werden jedoch zumeist von den zuständigen Stellen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit entsprechend berücksichtigt, da den Empfehlungen in der Regel ein mit allen Sozialparteien abgestimmtes Konzept zugrunde liegt.
Hier sind einige wichtige Empfehlungen des Hauptausschusses, die für das Prüfungs- und Ausbildungswesen relevant sind: Prüfungsbereich:
Die Empfehlung des Hauptausschusses 180 des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 20. Juni 2023 betrifft die „Erstellung schriftlich zu bearbeitender, gebundener Prüfungsaufgaben“ https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA180.pdf
Die Empfehlung des Hauptausschusses 159 des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 12. März 2014 betrifft Eckpunkte zur Struktur und Qualitätssicherung der beruflichen Fortbildung nach Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung. https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA159.pdf
Die Empfehlung des Hauptausschusses 158 des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 12. Dezember 2013 betrifft Struktur und Gestaltung von Ausbildungsordnungen - Prüfungsanforderungen. Sie ersetzt die Empfehlung des Hauptausschusses 119 vom 13.Dezember.2006. https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA158.pdf
Die Empfehlung des Hauptausschusses 133 vom 18. Dezember 2008 betrifft die Prüfungsregelung der Handwerkskammer für Umschulungen in anerkannte Ausbildungsberufe. https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA133.pdf
Die Empfehlung des Hauptausschusses 132 vom 18. Dezember 2008 betrifft die Prüfungsregelung der zuständigen Stelle für Umschulungen in anerkannte Ausbildungsberufe. https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA132.pdf
Die Empfehlung des Hauptausschusses 128 vom 29. August 2022 betrifft eine Musterprüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen gemäß § 56 Abs. 1 in Verbindung mit § 47 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz. https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA128.pdf
Die Empfehlung des Hauptausschusses 127 vom 29. August 2022 betrifft eine Musterprüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen gemäß § 42 c Abs. 1 in Verbindung mit § 38 Handwerksordnung. https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA127.pdf
Die Empfehlung des Hauptausschusses 121 vom 29. August 2022 betrifft eine Musterprüfungsordnung für die Durchführung von Gesellen- und Umschulungsprüfungen. https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA121.pdf
Die Empfehlung des Hauptausschusses 120 vom 29. August 2022 betrifft eine Musterprüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen. https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA120.pdf
Ausbildungsbereich:
Die Empfehlung des Hauptausschusses 66 vom 24. Mai 1985 des Bundesinstituts für Berufsbildung betrifft die Berücksichtigung besonderer Belange Behinderter bei Zwischen-, Abschluss- und Gesellenprüfungen. https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA066.pdf
Die Empfehlung des Hauptausschusses 81 vom 29. November 1990 betrifft die Qualifizierung des Prüfungspersonals. https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA081.pdf