Bei Musterprüfungsordnungen handelt es sich um vom Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung erlassene Richtlinien bzw. um Bestandteile von Richtlinien im Sinne des § 47 Abs. 3 BBiG bzw. § 38 Abs. 3 HwO. Diese Richtlinien sind keine verbindlichen Rechtsnormen, sondern Empfehlungen für den Erlass von Prüfungsordnungen mit entsprechendem Spielraum bei der konkreten Ausgestaltung.

Vergleiche:

Musterprüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen

Musterprüfungsordnung für die Durchführung von Gesellen- und Umschulungsprüfungen

Musterprüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen gemäß § 56 Absatz 1 in Verbindung mit § 47 Absatz 1, 3 bis 5 des Berufsbildungsgesetzes (MPO-F-BBiG)

Musterprüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen gemäß § 42h Absatz 1 in Verbindung mit § 38 der Handwerksordnung (MPO-F-HwO)