Bei Musterprüfungsordnungen handelt es sich um vom Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung erlassene Richtlinien bzw. um Bestandteile von Richtlinien im Sinne des § 47 Abs. 3 BBiG bzw. § 38 Abs. 3 HwO. Diese Richtlinien sind keine verbindlichen Rechtsnormen, sondern Empfehlungen für den Erlass von Prüfungsordnungen mit entsprechendem Spielraum bei der konkreten Ausgestaltung.
Vergleiche:
Musterprüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen
Musterprüfungsordnung für die Durchführung von Gesellen- und Umschulungsprüfungen