Das deutsche Berufsausbildungssystem wird auch als duale Berufsausbildung bezeichnet, weil an zwei Orten ausgebildet wird: im Betrieb und in der Berufsschule. Die Ausbildung im dualen System dauert je nach Beruf zwei, drei und manchmal auch dreieinhalb Jahre. Gesetzliche Grundlagen der dualen Berufsausbildung in Deutschland sind das Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. die Handwerksordnung (HwO) und die Schulgesetze der Länder.

Die Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln. Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen. Ein erfolgreicher Abschluss der Berufsausbildung ist die Voraussetzung, um als qualifizierte Fachkraft für einen der ca. 330 anerkannten Ausbildungsberufe zu arbeiten.

BIBB / Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe

Der Ausbildungsbetrieb schließt mit den Auszubildenden einen Vertrag ab. Die Auszubildenden werden an drei bis vier Tagen pro Woche im Betrieb und an bis zu zwei Tagen in der Berufsschule unterrichtet. Auch Blockunterricht ist möglich. Die Betriebe übernehmen die Kosten der Ausbildung und zahlen den Auszubildenden eine Vergütung. Für den Berufsschulbesuch werden die Auszubildenden von den Betrieben freigestellt. Die Berufsschule ist kostenlos für Auszubildende. Das duale System der beruflichen Bildung ist wichtig, damit es in Deutschland genug Fachkräfte gibt.