Die Bewertung von Prüfungsleistungen ist eine wichtige Aufgabe der Prüfungsausschüsse. Sie kann weitreichende Konsequenzen für die Prüflinge haben. Die Bewertung sollte deswegen wohlüberlegt und anhand von festgelegten Bewertungskriterien erfolgen. Jedes Mitglied des Ausschusses bewertet die Prüfungsleistungen eigenständig. Diese individuellen Bewertungen der Ausschussmitglieder dienen als Grundlage für die gemeinsame Feststellung der Ergebnisse (§ 25 Abs. 1 MPO).
Die Beschlüsse über die Bewertung einzelner Prüfungsleistungen, die der Prüfungsausschuss selbst abgenommen hat, sowie der Prüfung insgesamt werden vom gesamten Prüfungsausschuss gefasst. Prüferdelegationen können zur Entlastung des Prüfungsausschusses ebenfalls einzelne Prüfungsleistungen abnehmen und abschließend bewerten.
Prüfungsausschüsse als auch Prüferdelegationen können gutachterliche Stellungnahmen zur Bewertung nicht mündlich zu erbringender Prüfungsleistungen einholen.
Vergleiche:
Musterprüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen
Musterprüfungsordnung für die Durchführung von Gesellen- und Umschulungsprüfungen