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Feststellungsverfahren am 1. Januar 2025 gestartet
Beschreibung

Mit dem Feststellungsverfahren nach dem BVaDiG besteht für Menschen ohne formalen Berufsabschluss ab dem 1. Januar 2025 erstmals ein Anspruch auf Feststellung und Bescheinigung ihrer beruflichen Fertigkeiten am Maßstab eines dualen Ausbildungsberufes. 

  • Sind die Kompetenzen vergleichbar mit denjenigen von Personen mit Ausbildungsabschluss, wird ein Kammerzeugnis über die vollständige Vergleichbarkeit ausgestellt und damit auch der Zugang zur höherqualifizierenden Berufsbildung eröffnet.
  • Wenn die eigene berufliche Handlungsfähigkeit nicht vollständig, aber überwiegend vergleichbar ist, wird darüber eine Bescheinigung der Kammer ausgestellt.
  • Besondere Regeln für Menschen mit Behinderungen sorgen dafür, dass diese Menschen bestmöglich von dem neuen Verfahren profitieren können.

"Es geht darum, Geleistetes auch formal anzuerkennen"

Zum Feststellungsverfahren nach dem BVaDiG erklärt Bundesbildungsminister Cem Özdemir in einer Pressemitteilung: 

"Mit dem Feststellungsverfahren schaffen wir neue Chancen für die zahlreichen berufserfahrenen Menschen ohne beruflichen Abschluss in Deutschland. Es geht darum, Geleistetes auch formal anzuerkennen – für mehr persönliche Aufstiegschancen und gegen den Fachkräftemangel. Zielgruppe sind  Menschen über 25 Jahren, die  beispielsweise ihre Ausbildung oder ihr Studium abgebrochen haben, und dennoch auf dem Arbeitsmarkt mit substantiellen beruflichen Fähigkeiten aktiv sind, oder Menschen mittleren Alters, die ohne Abschluss jahrelang in einem Unternehmen mit angepackt haben, oder Migrantinnen und Migranten, die über keinen im Ausland erworbenen formalen Berufsabschluss verfügen aber substanzielle berufliche Kompetenzen mit nach Deutschland gebracht oder hier im Rahmen ihrer Berufstätigkeit erworben haben. Wer von ihnen das Verfahren erfolgreich durchläuft, kann danach als gesuchte Fachkraft seine und unsere Zukunft besser mitgestalten."

Weitere Informationen

bmbf.de: Wissenswertes zum BVaDiG

BVaDiG: Prüfen geht jetzt auch virtuell

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Mit dem Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG), das am 1. August 2024 in Kraft getreten ist, wurden Änderungen im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) getroffen, durch die auch ein neues Verfahren zur Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit - am Maßstab eines dualen Ausbildungsberufs – möglich geworden ist. Das Feststellungsverfahren ist am 1. Januar 2025 gestartet. 

Kachel-Teaser Text
Am 1. Januar ist das Feststellungsverfahren nach dem Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz gestartet.