Der Prüfling bekommt die Aufgabe, ein typisches Produkt aus seinem Berufsfeld herzustellen. Beispiele für solche Prüfungsprodukte können ein Metall- oder Holzprodukt, ein Computerprogramm, ein Marketingkonzept, eine Projektdokumentation, eine technische Zeichnung oder ein Blumenstrauß sein. Es werden spezifische Anforderungen für die Prüfung festgelegt. Das Prüfungsprodukt wird entsprechend seiner Bedeutung gewichtet. Die Bewertung erfolgt anhand des Endergebnisses bzw. des hergestellten Produkts. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Arbeit mit gängigen Unterlagen zu dokumentieren, eine Präsentation abzuhalten und ein auftragsbezogenes Fachgespräch zu führen.
Siehe auch Empfehlung zur Struktur und Gestaltung von Ausbildungsordnungen - Prüfungsanforderungen (bibb.de)