Bei der beruflichen Abschlussprüfung wird die traditionelle Form der mündlichen Prüfung, die ausschließlich zur Leistungskontrolle dient, im Regelfall nur noch bei der mündlichen Ergänzungsprüfung verwendet. Mit der Empfehlung des Hauptausschusses 158 wurde ein verbindlicher Katalog von Prüfungsinstrumenten festgelegt. Bei den nachfolgenden Prüfungsinstrumenten wird die Prüfungsleistung mündlich erbracht:

Fallbezogenes Fachgespräch

Auftragsbezogenes Fachgespräch

Situatives Fachgespräch

Gesprächssimulation

Präsentation

Fachgespräch und Präsentation sind mündliche Prüfungsformate, die in Kombination mit anderen schriftlichen Prüfungsleistungen durchgeführt werden.